Kurzbeschreibung
Brandschutzhelfer sind in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben und übernehmen in den Betrieben die Brandschutzaufgaben, in kleineren Betrieben entweder alleine oder in größeren Betrieben nach Anweisung des Brandschutzbeauftragten.
Zu Ihren Aufgaben gehören das Löschen von Entstehungsbränden, die Planung von Flucht- und Rettungswegen, das Erstellen von kleineren Brandschutzordnungen, das Durchführen von Evakuierungsübungen, die Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen und ggf. die regelmäßige Unterweisung der restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.