Überblick über wichtige Normen und Vorschriften


ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Die ASR A1.3 dient dazu, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, welche auf dem Arbeitsschutzgesetz fußt, zu konkretisieren.
Kennzeichen nach dieser Regelung werden dann eingesetzt, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Menschen innerhalb einer Firma nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen vermieden werden können. Es wird empfohlen, Flucht- und Rettungswege nach dieser Arbeitsstättenregel auszustatten.
Die ASR selbst hat keinen Gesetzescharakter, jedoch gilt hier die "Vermutungswirkung". Dies bedeutet, "bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind." (Quelle: ASR, Einleitung).

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ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

Die ASR A2.3 gilt beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Gebäuden. Auch regelt sie das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, um bei Gefahr das Unternehmen sicher verlassen zu können. Einer der Schwerpunkte liegt in den konkreten Vorgaben für Flucht- und Rettungswege. Zudem konkretisiert sie auch die benötigte Ausstattung von Fluchttüren und Notausstiegen.

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ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Die ASR A3.4 legt dar, wann eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsystem in einem Unternehmen erforderlich sein kann. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung oder ein optisches Sicherheitsleitsystem erforderlich ist (anstatt einer reinen Kennzeichnung) definiert die ASR A3.4. In ihr ist auch nachzulesen, welche lichttechnischen Anforderungen von

  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Lang nachleuchtenden Leitsystemen
  • Elektrischen Sicherheitsleitsystemen

vorliegen müssen.

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ASR V3a.2: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsflächen

Die ASR V3a.2 legt technische Regeln für Arbeitsstätten fest, in denen Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. Sie konkretisiert hierfür schon bestehende technische Regeln zur Arbeitssicherheit in Hinblick auf die besonderen Erfordernisse für behinderte Menschen. Die Anforderungen aus der ASR V3a.2 sind bei einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, um barrierefreie Arbeitsplätze zu gewährleisten. Zur Übermittlung der geforderten Sicherheitsinformationen müssen besondere Erfordernisse bei behinderten Menschen berücksichtigt werden. Vor allem kommt hier das Zwei-Sinne-Prinzip zum Einsatz. Dabei werden alle Sicherheitsaussagen immer über zwei Sinne übermittelt, um die Erkennung auch bei einem eingeschränkten Sinn zu ermöglichen. Visuelle Zeichen werden ergänzt durch taktile oder akustische Zeichen. Akustische Zeichen hingegen werden mit visuellen oder taktilen Zeichen ergänzt.

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DGUV Vorschrift 3: Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel bisher BGV A3

Die DGUV Vorschrift 3 hat ihren Schwerpunkt in der Sicherheit elektrischer Anlagen, Installationen, Maschinen und elektrischer Geräte. Ehemals unter BGV A3 geführt, beinhaltet diese Vorschrift die hohen Standards, mit denen sich durch die Prüfung Risiken auf Grund mangelhafter Elektrik und Geräte minimieren lassen.

Sie besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Dafür hat der jeweilige Unternehmer Sorge zu tragen und die elektrotechnischen Regeln müssen dabei Beachtung finden. Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Jeder Unternehmer hat nach DGUV Vorschrift 3 die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 2 Jahre zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch Kaffeemaschinen, Drucker und Schreibtischlampen. Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:

  • Sichtprüfung
  • Messung
  • Funktionsprobe
  • Auswertung
  • Dokumentation

Geprüfte Geräte werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet, um die Prüfung zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin am Gerät ersichtlich zu machen.

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DGUV Information 208-016: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten Ehemals BGI 694

In der DGUV Information werden Leiterbauarten und deren Zubehör behandelt. Auch werden Fragen über die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet. Grundlage der „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sind die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Berufsgenossenschaften. Unter anderem wird vorgeschrieben, dass verwendete Leitern und Tritte jährlich geprüft werden müssen.

Direkter Link zur DGUV Information 208-016

GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung im deutschen Arbeitsschutz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Grundlage der Verordnung sind das Chemikaliengesetz (ChemG) und das Arbeitsschutzgesetz.

Der grundlegende Zweck der Gefahrstoffverordnung ist der "Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen". Sie gilt für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, dazu gehören giftige, explosive und chronisch schädigende Stoffe.

Ursprünglich definierte die GefStoffV dazu eigene Symbole mit Piktogrammen auf orangenem Grund. Durch eine internationale Neuregelung verweist sie nun jedoch auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), welche die internationale GHS-Kennzeichnung in europäisches Recht umsetzt. Seit dem 01.12.2010 sollen die Gefahrensymbole nach GefStoffV nicht mehr verwendet werden und die gesamte Gefahrstoffkennzeichnung auf GHS umgestellt werden. Es gibt jedoch Übergangsfristen.

Direkter Link zur GefStoffV

GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, englisch Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Das auf UN-Ebene entwickelte GHS zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist nicht unmittelbar rechtswirksam. Es muss erst durch Implementierung in die nationale Gesetzgebung der einzelnen Staaten oder Staatengemeinschaften verbindlich umgesetzt werden. In Europa geschieht dies durch die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Gefahrstoff-Etiketten dienen dem Hinweis auf giftige und gesundheitsgefährdende Stoffe. Mit Gefahrstoff-Etiketten gemäß CLP/GHS werden Stoffe und Gemische weltweit einheitlich gekennzeichnet. Gefahrstoff-Etiketten können sich aus folgenden Elementen zusammensetzen:

  • Gefahrenpiktogramme gemäß CLP/GHS
  • Signalworte (Gefahr oder Achtung)
  • H-Sätze (Gefahrenhinweis, H steht für Hazard Statement)
  • P-Sätze (Sicherheitshinweis, P steht für Precautionary Statement)
  • EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenmerkmale und besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente )
  • Anschrift und Kontaktdaten des Inverkehrbringers

Direkter Link zum Globally Harmonised System (GHS) | Umweltbundesamt

CLP: CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) heißt eigentlich Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und setzt die internationale GHS in europäisches Recht um. Die Begriffe CLP und GHS werden in Europa meist synonym verwendet, obwohl die CLP in manchen Fällen etwas weiter geht, um Gefährdungen abzudecken, die nicht in der GHS geregelt sind.

Direkter Link zur CLP-Verordnung

DIN 2403: Kennzeichnungen von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff

Die DIN 2403 regelt die Kennzeichnung nicht erdverlegter Rohre und Rohrleitungen. Die Kennzeichnung enthält den Namen des Durchflussstoffes, seine entsprechende Farbcodierung und ggf. ein Gefahrstoffsymbol bzw. Warnzeichen (bei radioaktiven Stoffen).

Rohrleitungen auf Schiffen nach DIN ISO 14726 und Leitungen für die Luft- und Raumfahrt nach LN 9105 sind ausgenommen. Rohrleitungen in Kälteanlagen werden nach DIN 2405 gekennzeichnet, die auf der DIN 2403 basiert.

Die Kennzeichnung von Rohrleitungen dient der Sicherheit und hilft bei der Instandsetzung und Wartung. Eine sinnvolle Brandbekämpfung ist ohne entsprechende Markierungen kaum möglich. Sie weist auf Gefahren hin und soll dadurch Unfälle vermeiden. Rohre müssen an wichtigen und gefährlichen Punkten wie z.B. Anfang, Ende und an Ventilen gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind im Abstand von höchstens 10m über die gesamte Länge der Rohre Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnung muss dabei dauerhaft und deutlich sichtbar sein. Die Rohre können auch zusätzlich in der dem Durchflussstoff zugeordneten Gruppenfarbe lackiert sein.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN 2403

DIN 2405: Rohrleitungen in Kälteanlagen und Kühleinrichtungen - Kennzeichnung

Die DIN 2405 legt unter anderem fest, wie Rohrleitungen mit Kältemittel, Kühlmittel und Kälteträger, die außerhalb eines geschlossenen Bausatzes verlegt sind, zu kennzeichnen sind. Als Grundlage für DIN 2405 gilt die DIN 2403. Die Gruppenfarbe für Kältemittel ist als RAL 1021 festgelegt. Auf dem Schild ist das Kurzzeichen des Durchflussstoffes anzugeben, gegebenenfalls ergänzt durch den Aggregatzustand und Angaben zur Stufe.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN 2405

DIN ISO 3864: Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

Die ISO 3864 ist eine mehrteilige internationale Norm über Gestaltungsgrundsätze, Produktkennzeichnung und Farbgeometrie von Sicherheitszeichen. Als DIN ISO 3864 ist sie auch als deutsche Norm gültig. Sie ist in vier Teile gegliedert:

Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen

Im ersten Teil werden vor allem die geometrischen Formen sowie die Farben für ie verschiedenen Kategorien der Sicherheitszeichen festgelegt.

Teil 2: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitsschilder zur Anwendung auf Produkten

Der zweite Teil beschäftigt sich mit Produktsicherheitsschildern, die direkt auf Produkten den sicheren Gebrauch und die sichere Wartung unterstützen sollen. Produktsicherheitsschilder werden nicht an Wänden oder an Arbeitsplätzen angebracht, sondern immer nur direkt auf Maschinen und Produkten.

Teil 3: Gestaltungsgrundlagen für graphische Symbole zur Anwendung in Sicherheitszeichen

Der dritte Teil richtet sich an Gestalter von Sicherheitszeichen und gibt ihm Kriterien für die Neugestaltung an die Hand. Die wichtigste Vorgabe ist hierbei, dass jedes Zeichen nur eine einzige Sicherheitsaussage vermitteln darf.

Teil 4: Farb- und photometrische Eigenschaften von Trägermaterialien für Sicherheitszeichen

Der vierte Teil legt Farben und Testmethoden für Sicherheitsschilder und beleuchtete Schilder fest.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN ISO 3864

DIN 4066: Hinweisschilder für die Feuerwehr

Die DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr definiert Zeichen, die der Feuerwehr im Einsatzfall den Weg zu Brandschutzeinrichtungen weisen sollen. Diese unterscheiden sich deutlich von den Brandschutzzeichen der ISO 7010, welche für die Allgemeinheit gedacht sind.

Folgende Hinweisschilder werden definiert:

  • Unterflurhydranten
  • Löschwasserbrunnen
  • Entnahmestelle eines Löschwasserbehälters
  • Saugstelle zur Löschwasserentnahme
  • Löschwasserbrunnen mit Tiefpumpe
  • Brandschutzeinrichtungen
  • Richtungspfeile
  • Steigleitung
  • Stelle zum Anleitern
  • Treppe, die nicht bis zum Dachgeschoß bzw. nicht in das letzte Untergeschoß führt

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN 4066

DIN 4844: Grafische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 ergänzt nationale Standards zur internationalen Sicherheitskennzeichnung. Sie ist in zwei Teile gegliedert.

Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen

Ergänzung der ISO 3864 um Anforderungen an beleuchtete und hinterleuchtete Sicherheitszeichen. Berechnung der Erkennungsweiten mit Hilfe eines Distanzfaktors für Verbotszeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen, Warnzeichen und Brandschutzzeichen.

Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen

Ergänzung der ISO 7010 um nationale Sicherheitszeichen. Für Sicherheitszeichen nach DIN 4844 gelten die gleichen Kategorien, Farben und die gleiche Nummerierung wie für die ISO 7010. Die Zeichen der DIN 4844 werden nur zusätzlich mit einem "D-" versehen.

Teil 3: zurückgezogen

Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung

Diese technische Regel (keine Norm) dient der Ergänzung der grundlegenden Normen zur Sicherheitskennzeichnung der Reihen DIN 4844, DIN EN ISO 7010, DIN ISO 3864 und DIN ISO 23601.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN 4844

DIN 67510: Langnachleuchtende Pigmente und Produkte

Diese Norm ist die Grundnorm zur Anwendung von langnachleuchtenden Produkten. Sie ist in vier Teile gegliedert:

  • Teil 1: Messung und Kennzeichnung beim Hersteller
  • Teil 2: Messung von langnachleuchtenden Produkten am Ort der Anwendung
  • Teil 3: Bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem
  • Teil 4: Produkte für langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme – Markierungen und Kennzeichnungen

Langnachleuchtende Produkte und Markierungen werden verwendet, um Fluchtwegschilder auch nach einem Stromausfall erkennbar zu machen, Gefahrenstellen zu kennzeichnen, unterirdische Verkehrswege zu sichern oder die Sichtbarkeit von Arbeitsschutzkleidung zu erhöhen (zusätzlich zu reflektierenden Eigenschaften). Die Normenreihe legt die grundlegenden Anforderungen fest.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN 67510

DIN EN ISO 7010: Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen

Die ISO 7010 definiert Piktogramme und Sicherheitskennzeichen, die international genormt und registriert sind. Ziel ist, international verständliche Symbole zu erschaffen. Dies spielt vor allem im offenen Arbeitsmarkt der europäischen Union eine Rolle. In Deutschland ist die entsprechende DIN EN ISO 7010 gültig. Sicherheitszeichen nach ISO 7010 finden Anwendung bei der Unfallverhütung, dienen dem Brandschutz, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Kennzeichnung von Fluchtwegen sowie Erste-Hilfe-Einrichtungen. Kennzeichen nach ISO 7010 dürfen überall dort eingesetzt werden, wo es keine abweichenden Festlegungen in nationalen Normen und Regelwerken gibt. Die gültige ASR A1.3 beschreibt den Einsatz der neuen Zeichen nach ISO 7010, so dass ISO 7010 maßgeblich für alle deutschen Betriebe ist.

Erwerb über den Beuth-Verlag DIN EN ISO 7010

StVO: Strassenverkehrs-Ordnung

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt.

Der erste Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Leitgedanke ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Die wichtigsten Regelungen sind die Straßenbenutzung selbst (§ 2 StVO), die Geschwindigkeitsbegrenzung (§ 3 StVO), der Abstand (§ 4 StVO), das Überholen (§ 5 StVO), die Vorfahrt (§ 8 StVO), das Abbiegen (§ 9 StVO), das Halten und Parken (§ 12 StVO) und die Beleuchtung (§ 17 StVO).

Der zweite Teil umfasst die Klassifikation der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen (§§ 36–43 StVO). Im Anschluss folgen die Durchführungs- und Bußgeldvorschriften.

Direkter Link zur StVO

Die richtige Größe für Sicherheitszeichen - Erkennungsweiten

Die richtigen Verbotszeichen und Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen sind in der Norm international vorgeschrieben. Zudem ist nicht nur die richtige Verwendung entscheidend, sondern auch die richtige Größe (je nachdem, wo das Schild angebracht wird).

Die Erkennungsweite gibt den größten Abstand zum Schild an, bei dem dieses noch lesbar ist. Im Notfall unter stressigen Bedingungen oder bei schlechten Sicherverhältnissen, wie bei einem Brand sogar unter schlechten Sichtverhältnissen durch Rauchentwicklung, kann nicht nach einem Rettungsschild gesucht werden, sondern es muss direkt erkennbar sein. Die DIN ISO 7010 legt die Erkennungsweiten für Sicherheitszeichen fest. Die Arbeitsstättenrichtlinie regelt die Größe und somit die Erkennungsweiten.

Hier finden Sie alle Angaben zu den Erkennungsweiten.