AGB Online-Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Schulungsvertrag

§ 1 Leistungsgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter den definierten Zugang zur Online Schulungsplattform gemäß Schulungsvertrag.

Diese Applikation ist nicht Mietgegenstand. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Nutzungsbedingungen von ADNEVIOS. Die Applikation ist personenbezogen, die Kontakt-ID darf daher nicht durch mehrere Personen genutzt werden.

Für den Webzugang gilt neben den Bedingungen des Mietvertrages und den Bestimmungen dieses Dokumentes folgendes:

Der Vermieter räumt dem Mieter für die Dauer des Mietvertrages zeitlich befristet, ein nicht auf Dritte übertragbares Recht zur Nutzung des Webzuganges ein.

Daneben gelten die Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers und, falls vorhanden, der schriftlich zwischen Lizenzgeber und Vermieter geschlossene Vertrag, aus denen sich auch weitergehende Nutzungsbeschränkungen ergeben.

Der Mieter hat diese zusätzlichen Bestimmungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese ausdrücklich an. Der Mieter ist zur Nutzung des Webzugangs nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt. Sämtliche Nutzungsbeschränkungen werden vom Mieter beachtet. Der Mieter schuldet die Beachtung/Einhaltung sowohl gegenüber dem Lizenzgeber als auch gegenüber dem Vermieter. Im Falle von Verstößen haftet der Mieter unbegrenzt sowohl gegenüber dem Lizenzgeber als auch gegenüber dem Vermieter.

Gleiches gilt für sämtliche Erweiterungen der Schulungsmodule. Mit Beendigung des Mietvertrages erlischt das dem Mieter eingeräumte Nutzungsrecht.
 

§ 2 Mietpreis / Nutzungsgebühr

Die Preise sind im Online Schulungsvertrag geregelt.

Das gewählte Paket sowie die Festlegung der Schulungsintervalle wird im Online Schulungsvertrag aufgeführt. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.
 

§ 3 Leistungen des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich zu folgenden Leistungen, die durch den Mietpreis bereits abgegolten sind:

  1. Zugang zur Online Schulungsplattform während der Vertragslaufzeit.
  2. Hinsichtlich des Service gilt Folgendes:
    • Störung bzw. Serviceanforderung für den Onlinezugriff (Applikation) wird durch den Mieter per Anruf bei der Hotline 0781/9399888-50 oder der E-Mail-Adresse info@volk-akademie.de des Vermieters gemeldet.
    • Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben hierbei unberücksichtigt.

§ 4 Sonderleistungen des Vermieters

Leistungen des Vermieters, die nicht in § 3 Ziffer 1 bis 2 dieses Vertrags erfasst sind, erfolgen gegen gesonderte Vergütung. Hierzu zählen insbesondere das Anlegen und Entfernen von neuen Usern, Änderung des individuellen Designs.
 

§ 5 Pflichten des Mieters

  1. Für die erforderlichen, technischen Nutzungsvoraussetzungen / Browser: Chrome oder Microsoft Edge, Safari hat der Mieter Sorge zu tragen.
  2. Der Mieter wird auftretende Störungen und Fehler dem Vermieter unverzüglich melden.
  3. Personelle Zu- oder Abgänge müssen unverzüglich Volk Brandschutz Akademie zur Aktualisierung im System gemeldet werden.
  4. Der Kunde wird Volk Akademie und deren engen Kooperatoren der Vertragsparteien bei der Erbringung der Leistungen unterstützen (erforderliche Informationen, Unterlagen, Auskunftsperson).
  5. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein.
  6. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller von Ihm beizustellender Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel. Eine Überprüfungspflicht von Volk Akademie hinsichtlich Richtigkeit oder Vollständigkeit besteht nicht.
  7. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
     

§ 6 Abrechnung und Fälligkeit, Verzug

  1. Die Abrechnung des Mietpreises gemäß § 2 erfolgt jährlich im Voraus. Nachgemeldete Zugänge werden am Jahresende nachberechnet.
  2. Die Miete wird 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig.
  3. Gerät der Mieter mit Mietzahlungen länger als 10 Kalendertage in Verzug, so hat der Vermieter für den Fall, dass der Mieter nicht innerhalb von weiteren 10 Kalendertagen seine Zahlungspflicht erfüllt, zur Sicherung der offenstehenden Forderungen das Recht, einen Service- und Lieferstopp zu verhängen, bis der Mieter die Rückstände gezahlt hat. Der Bestand dieser Vereinbarung wird durch die vorgenannten Maßnahmen nicht berührt, insbesondere wird der Mieter nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Mietraten befreit. Die damit verbundenen Kosten trägt der Mieter. Zahlt der Mieter die rückständigen Mietraten, so steht ihm umgehend das Recht zur Aufhebung der o.g. Maßnahmen, insbesondere der Zugang zum Schulungsportal zu.
     

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Vermieter gewährleistet, dass die Onlinezugänge und die erbrachten Leistungen den hierfür jeweils geltenden Verordnungen, Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Prüfungsprotokolle und Zertifikate werden auf Verlangen des Mieters diesem vorgelegt.
  2. Die dem Mieter aus den § 536a Abs. 2, 539 BGB erwachsenen Rechte sind dahingehend eingeschränkt, dass diese erst dann entstehen, wenn die eingeschränkte Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit trotz zweier Beseitigungsversuche des Vermieters über 30 Kalendertage hinaus seit Beginn der Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben wurden.
     

§ 8 Haftung / Sachmängel

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Dieser §8 findet ausschließlich Anwendung auf Sachmängel bei der Softwareüberlassung und Werksleistungen. Dieser §8 ist nicht anwendbar auf Dienstleistungen. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Soweit Angestellte van Volk Akademie Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung Volk Akademie schriftlich bestätigt werden.

Auftretende Mängel sind vom Kunden in für Volk Akademie nachvollziehbarer Weise schriftlich zu dokumentieren und Volk Akademie unverzüglich nach entdecken mitzuteilen. Die Meldung des Mangels hat unter Angabe der Kunden bekannten und für die Erkennung sowie Behebung des Mangels zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen treffen, die eine Feststellung des Mangels sowie seiner Ursachen erleichtern. Der Kunde wird Volk Akademie bei der Mangelfeststellung und -beseitigung in zumutbarer Weise unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

Volk Akademie kann bei Sachmängeln nach ihrer Wahl eine neue Sache liefern oder den Mangel in der installierten Version beseitigen; als Mangelbeseitigung gilt, auch wenn Volk Akademie dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkung des Mangels zu vermeiden. Davon erfasst sind auch telefonische oder schriftliche Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden. Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht bzw. nicht auf die von Volk Akademie gelieferten Software oder Werkleistungen zurückzuführen ist, ist Volk Akademie berechtigt, den mit der jeweils aktuellen Preisliste von Volk Akademie für die jeweiligen Leistungen gegenüber dem Kunden abzurechnen.

Das Recht auf Rücktritt und Schadensersatz anstelle der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

Im Fall von Arglist und der Übernahme einer Garantie durch Volk Akademie bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sachmängel unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung bzw. im Fall einer Abnahme, mit dieser.

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet Volk Akademie Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung.

Die Haftung für Schäden, die von Volk Akademie oder einem Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Höhe unbegrenzt.

In allen anderen Fällen haftet Volk Akademie nur bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die typischen, vorhersehbaren Schäden im jeweiligen Einzelfall maximal 40 % und insgesamt nicht 100 % der gemäß dem Angebot zu zahlender Vergütung betragen. Die Haftung von Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Kunde ist für regelmäßige Sicherungen seiner Daten verantwortlich. Bei einem von Volk Akademie zu vertretendem Verlust der Daten haftet Volk Akademie nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Schadensansprüche jeglicher Art gegen Volk Akademie, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen, sind auf grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Schadensansprüche verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, ein Jahr nach Pflichtverletzung.
 

§ 9 Mietzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit sind im Online Schulungsvertrag geregelt.

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr sofern dieser nicht 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahrs in schriftlicher Form gekündigt wird.
 

§ 10 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden Informationen und Daten, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich, insbesondere als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, erkennbar sind, geheim zu halten und - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten. Darüber hinaus wird jede Vertragspartei alle vertraulichen und Personen bezogenen Daten, Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die zu ihrer Kenntnis gelangen, geheim halten und vertraulich behandeln. Ausgeschlossen sind hier gesetzliche Verpflichtungen oder Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde wobei diese offengelegt werden müssen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und werden ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses gem. § 5 BDSG verpflichten.

Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten durch die unter dem jeweiligen Angebot von Volk Akademie erbrachten Leistungen gegen den Kunden geltend, wird der Kunde Volk Akademie hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und Volk Akademie soweit wie möglich alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen gegen diese Ansprüche überlassen bzw. die Verteidigung nach Weisung von Volk Akademie durchführen. Er hat Volk Akademie alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche durch Dritte nicht ohne schriftliche Zustimmung von Volk Akademie anerkennen oder die Abwehr Ansprüche von Volk Akademie in anderer Weise durch nicht mit Volk Akademie abgestimmten Handlungen beeinflussen. Der Kunde wird Volk Akademie bei der Abwehr die geltend gemachten Ansprüche in zumutbarem Umfang unterstützen. Insbesondere wird der Kunde Volk Akademie sämtliche erforderlichen Informationen über den Einsatz der Software und/oder der Dokumentation bzw. der relevanten Arbeitsergebnisse (Lernmaterial) zukommen lassen.
 

§ 11 Allgemeines

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters im Rahmen der Verwaltung dieses Vertrages speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung und Weitergabe erfolgen ausschließlich zum Zwecke der Begründung, Durchführung, Beendigung des Vertrages.
  2. Änderungen/Ergänzungen zu diesem Vertrag nach dessen Abschluss bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nicht. Der Nachweis des Gegenteils bleibt den Parteien vorbehalten.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
     

§ 12 Änderungen von Leistungen

  1. Jede der Vertragsparteien kann bei der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegeben Falls begründen. Keine der beiden Parteien wird den Änderungsantrag der anderen Partei unbillig ablehnen.
  2. Erfolgt ein Änderungsantrag des Kunden eine Umfangreiche Überprüfung, ist Volk Akademie berechtigt, dem Kunden die Prüfung gesondert in Rechnung zu stellen. Volk Akademie wird den Kunden hierüber zuvor informieren.
  3. Die für eine Überprüfung und 7oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen (beispielweise der Vergütung und des Zeitplans) der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden schriftlich festgelegt.
  4. Solange die Vertragsparteien keine Einigung über einen Änderungsvertrag erzielen, setzt Volk Akademie die Arbeiten nach bestehendem Vertrag ohne die entsprechende Änderung fort.
     

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen, die nach ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleibt unberührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der die unwirksame Bestimmung ersetzende Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.
 

§ 14 Besondere Bestimmungen

In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Software / Webzugang zu vermieten oder auf sonstige Weise unter zu lizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur nach Maßgabe von § 69 d, e UrhG zulässig.
 

§ 15 Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist – sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt – Offenburg. Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, den Mieter an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
 

§ 16 Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, ihre Rechte und Pflichten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte abzutreten. Gegen Forderungen von Volk Akademie kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Es bestehen keine weiteren mündlichen Nebenabreden. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, aufgehoben oder ergänzt werden. Das gilt auch für die Schriftformerfordernisse. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).