Feuerwehrlaufkarten

Auf Anfrage


Kurzbeschreibung

Feuerwehrlaufkarten helfen der Feuerwehr bei Alarmauslösung in öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg, vom Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) bzw. Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) bis zum ausgelösten Brandmelder bzw. entsprechende Bereiche aufzuzeigen.

Das Vorhandensein der Laufkarten ist eine der Voraussetzungen zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Auf den Laufkarten werden die Brandmelder jeweils einer Meldegruppe, die Brandmeldezentrale (BMZ), das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), der Gebäudezugang sowie der Standort der Brandmeldezentrale, der Übertragungseinrichtung (ÜE), des Feuerwehrbedienfeldes (FBF), des Feuerwehranzeigetableaus (FAT), sowie aller für die Feuerwehreinsatzkräfte relevanten Einrichtungen eingezeichnet. Zudem sind auf der Laufkarte weitere Informationen vermerkt, wie z. B. die Art des Melders oder ob sich der Melder z.B. in der Zwischendecke (nicht sichtbar) befindet. Je Meldegruppe der BMZ wird eine Feuerwehrlaufkarte benötigt.

Die Feuerlaufkarten werden überwiegend nach DIN 14675 und/oder nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. Des Öfteren werden Sonderversionen, welche die Anforderungen der DIN 14675 übersteigen von den zuständigen Feuerwehren gem. deren Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gefordert.

Die Laufkarten werden in der Regel in DIN-A4 oder DIN-A3 gehalten, dies kann allerdings von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich festgehalten sein.

Laufkarten werden von uns beidseitig bedruckt und mit integriertem Reiter ausgeführt. Die Laufkarten werden auf formstabiler, wasser- und reißfester Folie gedruckt. Auf der Vorderseite ist auf einem Etagenplan der Weg vom Standort entweder zum auslösenden Bereich oder zum nächsten Treppenraum gekennzeichnet. Auf der Rückseite wird dies vergrößert als Detailzeichnung dargestellt. Auf einer einzelnen Laufkarte sind jeweils alle Melder einer Meldegruppe aufgeführt.

Zu jeder Feuerwehrlaufkarte gehört zur Überprüfung die Vorablieferung eines Korrekturabzuges. Die Fertigung erfolgt nach Freigabe des Korrekturabzuges durch die Errichterfirma der Brandmeldeanlage, dem Kunden und der zuständigen Brandschutzbehörde (ggf. auch nur ausgewählte Muster).