Feuerwehrpläne

Auf Anfrage


Kurzbeschreibung

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen die­nen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Pläne sind im Format DIN A4 oder DIN A3 darzustellen und gegen Nässe und Verschmutzung zu schüt­zen. Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung des Feuerwehrplanes formatfül­lend erfolgt. Feuerwehrpläne sind zur bes­seren Orientierung mit einem Nordpfeil und zwecks Abschätzung von Entfernungen mit einem Raster zu versehen. Des Weiteren ist die Hauptzufahrt und der Hauptzugang zur Liegenschaft darzustellen. 

  • Bezeichnung des Objektes
  • Art der Nutzung
  • Angaben zu den Geschossen
  • Brandwände und sonstige raumab­schließende Wände
  • Öffnungen in Decken und Wänden
  • Angaben zu Treppen und Treppenräumen
  • Nicht begehbare Flächen (z.B. Dächer)
  • Besondere Angriffs- und Rettungswege (z.B. Fluchttunnel)
  • Aufzüge aller Art
  • Angaben zu Bedienstellen für die Feuerwehr (z.B. Rauchabzug)
  • Steigleitungen
  • Angaben zu Löschanlagen
  • Angaben über Löschwasserbevorratung und -rückhaltung
  • Elektrische Betriebsräume
  • Angaben zu Frei- und Oberleitungen
  • Angaben über Gefahrstoffe innerhalb und außerhalb der Liegenschaft (z.B. Gastanks)
  • Hinweise auf nicht zu verwendende Löschmittel
  • Objektinformationen über den Be­treiber der baulichen Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheits­beauftragten, den Werkschutz, etc. wird dem Feuerwehrplan im Format DIN A4 als „schriftlicher Teil“ beigefügt.

Die Angaben über die Anlagen und Einrich­tungen zur Löschwasserrückhaltung können von der zuständigen Brandschutzbehörde in einem gesonderten Abwasserplan gefordert werden. Bei den Anlagen und Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung handelt es sich z.B. um Abwasserkanäle auf dem Grundstück, Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz, Vorfluter, Rückhaltebecken und Absperrmöglichkeiten.

Ist die Darstellung einer baulichen Anlage auf einer Seite nicht möglich, müssen ggf. zusätzliche Pläne angefertigt werden (z.B. Datailplan, Objektplan, Anfahrtsplan, Entrauchungsplan, Abwasserplan und Photovoltaikplan).

Unsere Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 und in Abstimmung mit dem Objektbetreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde durch unser zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung erstellt. Die Aufnahme der notwendigen Daten erfolgt aus Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-Begehung. Wir übernehmen die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pläne! Bei unseren Feuerwehrplänen handelt es sich i.d.R. um wasser- und reißfest ausgeführte, UV-beständige, lichtechte Farblaserausdrucke. Zu jedem Feuerwehrplan gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges zur Freigabe durch den Betreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde.

Ob ein Feuerwehrplan für eine bauliche Anlage erforderlich ist, hängt von der Art und Nutzung bzw. der Ausdehnung der Anlage ab. Da die Feuerwehrpläne für die Feuerwehren besonders in der Einsatzvorbereitung mittlerweile einen hohen Stellenwert eingenommen haben, wird in den verschiedenen Sonderbauvorschriften die Erstellung von Feuerwehrplänen gefordert. Bei besonderen baulichen Anlagen, die nicht in einer Sonderbauvorschrift erfasst sind, können wegen der speziellen Beschaffenheit im Baugenehmigungsverfahren Feuerwehrpläne gefordert werden.

Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und in Abstimmung mit dem Objektbetreiber, sowie der zuständigen Brandschutzbehörde durch unser zertifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung. Die Aufnahme der notwendigen Daten erfolgt aus Haftungsgründen immer durch eine Vor-Ort-Begehung. Die erstellten Feuerwehrplänen werden in der Regel auf wasser- und reißfeste Folie gedruckt.

Zu jedem Feuerwehrplan gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges zur Freigabe durch den Betreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde.

Gem. DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person (Sachkundenachweis erforderlich) überprüfen lassen.



Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine turnusmäßige Überprüfung der Pläne durch unser Unternehmen an.

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