Bestuhlungspläne

Auf Anfrage


Kurzbeschreibung

Bestuhlungspläne erleichtern es Veranstaltern und Betreibern, eine Bestuhlung unter gesetzlicher Vorgabe, bzw. Rahmen vorzunehmen. Für jede Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) ist ein gesonderter Plan erforderlich.

Bieten Sie Ihren Gästen größtmögliche Sicherheit!

Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder durch die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR) der Bundesländer für bestimmte Veranstaltungsräumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, vorgeschrieben.

Wir ermitteln für Sie das ideale Bestuhlungskonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und übernehmen die Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Verlassen Sie sich bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans auf qualifizierte Spezialisten, die mit

  • den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften
  • verschiedenen Bestuhlungsvarianten
    (z.B. Theaterbestuhlung, Reihenbestuhlung, Bankettbestuhlung)
  • Anforderungen an Rollstuhlplätze,
  • Fluchtwegbreiten für barrierefreie Gänge
  • Notausgänge und Rettungswege

intensiv vertraut sind.

Achtung:
Bestuhlungspläne ersetzen nicht die Flucht- und Rettungspläne! Nur in Absprache mit der zuständigen Behörde kann ein Bestuhlungsplan kombiniert als Bestuhlungs- und Rettungsplan dargestellt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Bestuhlungspläne grundsätzlich einer Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde unterliegen.



Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Sicherheitsgrafik. Im Anschluss erstellen wir Ihnen selbstverständlich gerne die entsprechenden Bestuhlungs- und Rettungspläne.

https://volk-brandschutz.de/bestuhlungsplaene/