Brandschutzbeauftragter/-in Erstschulung
-
Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...

Kurzbeschreibung

In zunehmendem Maß wird in gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert.

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe erfüllen beispielsweise die oben genannten Kriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten.

Das Bewusstsein um die Gefährdung, die sich im Rahmen der Produktionsbedingungen und der technischen Verfahren ergibt, steigt zum Glück stetig an und ist zugleich Ausgangspunkt für Diskussionen und Gespräche zur Gefahrenabwehr und -beseitigung. Der Prävention kommt dabei eine immer größere Rolle zu.
Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und eine Vielzahl an Vorschriften erlassen, die Brandschutzbeauftragte kennen müssen. Dazu benötigt er Fach- und Sachkompetenz. Seine Arbeit erstreckt sich auf verschiedene Unternehmensbereiche. § 3 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) regelt im Wesentlichen die Verantwortung des Arbeitgebers für den Schutz der Beschäftigten und aller weiteren Personen, die sich im Unternehmen aufhalten. Die Fachkunde muss durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang erworben und durch eine Prüfung nachgewiesen werden.

Die Tätigkeitsbereiche des Brandschutzbeauftragten, aber auch die Voraussetzungen für seine Arbeit werden im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. So ist beispielsweise in § 5 ASiG angegeben, für welchen Personenkreis eine Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter möglich ist, welche notwendigen Vorleistungen der Arbeitgeber zu erbringen sind und welche Voraussetzungen von Seiten des Arbeitgebers geschaffen werden müssen.

Dem Seminarteilnehmer wird im Rahmen eines umfassenden Intensivlehrganges (2 Teile) das notwendige Wissen vermittelt, um das gesamte Aufgabenspektrum eines Brandschutzbeauftragten wahrnehmen zu können. Zum Abschluss des Lehrganges muss der Teilnehmer eine Prüfung nach CFPA-Standards und entsprechend der vfdb-Richtlinie12-09/01:2015-02 bestehen. Die Empfehlungen des „Vereins der Brandschutzbeauftragten Deutschland e. V.“ werden in diesen Prüfungen ebenfalls berücksichtigt.

  • Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren sollen
  • Sicherheitsbeauftragte, Ingenieure und Architekten
  • Behörden, Kommunen und Versicherungen

Der Lehrgang erfolgt gem. der DGUV Information 205-003 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten).

Folgende Themen sind Inhalt der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
  • Brandschutzmanagement
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Praktische Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
  • Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.

Aufgaben brandschutzbeauftragter Personen sind dabei vielfältig und erfordern eine entsprechende Qualifikation. Die achttägige „Brandschutzbeauftragten-Ausbildung“ (m/w) endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat der Volk Akademie.

Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung wird in der Regel verlangt.

Zertifikat der Volk Akademie
Gültigkeit
Fortbildung innerhalb von 3 Jahren mit mindestens 16 UE

Insgesamt 8 Tage (64 UE)

Teil 1 – 900,00 Euro/Pers. zzgl. MwSt

Teil 2 – 950,00 Euro/Pers. zzgl. MwSt (inkl. Prüfungsgebühr)

Teilnehmerunterlagen und ortsübliche Bewirtung sind im Preis inkl.

Hinweis:
Das Seminar ist Voraussetzung für Teil 2 der Ausbildung. Um den Abschluss „Brandschutzbeauftragter” zu erlangen, ist der Besuch beider Teile mit insgesamt 64 Unterrichtseinheiten erforderlich.

  • Der Kurs findet ab 5 Teilnehmern statt
  • Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen