Kurzbeschreibung
In zunehmendem Maß wird in gesetzliche Regelungen (Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen über den Bau und Vertrieb von Verkaufsstätten) von Behörden oder Brandversicherern ein Brandschutzbeauftragter gefordert.
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten orientiert sich an der Zahl der gefährdeten Personen und dem Brandrisiko. Warenhäuser, Baumärkte, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten-, Jugendheime, Hotels und Industriebetriebe erfüllen beispielsweise die oben genannten Kriterien für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutzverantwortlichen (Arbeitgeber/ Unternehmer usw.) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten.