BGV A8

Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...
-
Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...

Rettungszeichen nach BGV A8 – wechseln Sie zu den Vorgaben der ASR A1.3

Die betriebliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung obliegt in Deutschland festen Regeln. Bis 2013 galt hierfür die BGV A8. Sie wurde durch die ASR A1.3 abgelöst. Generell gilt, dass Sie die alten Rettungszeichen weiterhin nutzen können, solange die Gefährdungsbeurteilung dies für zulässig hält. Auch die Kombination aus alten und neuen Schildern ist möglich. Wir empfehlen Ihnen allerdings, Ihre Rettungszeichen und Fluchtwegs-Beschreibungen komplett auf die ASR A1.3 umzustellen. Sämtliche Rettungszeichen und Hinweisschilder sind dadurch auf dem neuesten Stand. Dies erhöht die Sicherheit in Ihrem Betrieb zusätzlich.

In unserem Onlineshop finden Sie alle sämtliche Rettungszeichen, die den ASR A1.3 Anforderungen entsprechen. Sie erhalten bei uns Rettungszeichen in verschiedenen Größen. Rettungsschilder aus feuerfestem Aluminium gibt es hier ebenso, wie Modelle aus witterungsbeständigem Kunststoff oder Klebeschilder. Darüber hinaus erstellen wir für Sie individuelle Rettungs- und Fluchtplän