BGV A8

Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...
-
Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...

Gebotszeichen nach BGV A8 – ist das noch relevant?

Seit 2013 gilt in Deutschland die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3. Sie löste die bis dato geltende BGV A8 ab. Seit 2012 ist zudem die EN ISO 7010 gültig. Daher stellt sich die Frage, wie Betriebe, die noch über die alte Gebotskennzeichnung verfügen, verfahren sollen. Hier gibt es die Antwort.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, weiterhin Gebotsschilder nach BGV A8 nutzen, solange dies die Gefährdungsbeurteilung für zulässig hält. Eine Kombination aus alten und neuen Gebotsschildern ist allerdings unzulässig. Betriebe, die international agieren, müssen zwingend die neuen Regeln und Normen anwenden.

In unserem Onlineshop führen wir Gebotszeichen sowohl nach BGV A8 und nach ASR A1.3 beziehungsweise EN ISO 7010. Wir empfehlen aber allen Betrieben, auf die neuen Normen und Regeln umzustellen. Dies erhöht die Sicherheit und minimiert die Unklarheiten bei der Befolgung der Gebotszeichen.


Mehr über die aktuellen Normen und Richtlinien erfahren Sie hier.