Brandschutzordnung

Auf Anfrage


Kurzbeschreibung

Die Brandschutzordnung enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Die Brandschutzordnung besteht aus verschiedenen Teilen:

Teil A:
Eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung (zum Aushang) von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Teil B:
Merkblätter für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (z.B. Bewohner, Beschäftigte), welche sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Es ist anzuraten, sich von jeder Person, die ein Exemplar zur persönlichen Unterrichtung erhält, den Empfang schriftlich zu bestätigen lassen.

Teil C:
Normative Verweisung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure).

Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten.

Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

Die Brandschutzordnungen werden nach dem Gliederungsschema einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellt.

Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet.

Teil A:
Dieser Aushang ist von den ebenfalls auszuhängenden Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601 zu unterscheiden.

Teil B:
Sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).

Teil C:
Richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Eine Ausfertigung sollte an diesen Personenkreis in schriftlicher Form ausgehändigt (und gegengezeichnet) werden.

Zu jeder Brandschutzordnung gehört die Vorablieferung eines Korrekturabzuges zur Freigabe durch den Betreiber und ggf. der zuständigen Brandschutzbehörde.

Eine Brandschutzordnung soll gem. DIN 14096 stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.



Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine turnusmäßige Überprüfung der Brandschutzordnung durch unser Haus an.

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