BGV A8

Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...
-
Mehr anzeigen...
Weniger anzeigen...

Verbotszeichen nach ASR A1.3 oder BGV A8: Wann müssen die aktuellen Vorgaben erfüllt werden?

Verbotszeichen zeigen an, dass ein bestimmtes Verhalten am Arbeitsplatz untersagt ist. Die Zeichen verhindern somit, dass menschliche Handlungen zu einer Gefahr werden. Die Gestaltung von Verbotszeichen und Verbotsschildern obliegt in Deutschland strengen Regeln. Neben der international gültigen EN ISO 7010, die die Gestaltung der Zeichen festlegt, spielt die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 eine wichtige Rolle. Sie löste 2013 die bis dato geltende BGV A8 ab und konkretisiert Anwendungsrahmen beziehungsweise die Anforderungen.

Die Kennzeichnung nach BGV A8 ist in bestimmten Fällen nicht ungültig geworden. Als Betrieb können Sie BGV A8 Verbotszeichen weiterhin verwenden, solange Sie ausschließlich in Deutschland tätig sind. Auch muss die Gefährdungsbeurteilung keinerlei Einwände dagegen haben. Agiert Ihr Betrieb allerdings international, sind die aktuellen Regeln nach ASR A1.3 und EN ISO 7010 zwingend zu erfüllen. Unabhängig von der Reichweite Ihres Unternehmens dürfen sie auf keinen Fall alte und neue Verbotszeichen miteinander kombinieren.

Die komplette Umstellung der Verbotszeichen auf die aktuellen Normen und Regeln halten wir für besonders empfehlenswert. Sie verhindern dadurch, dass Verbotsschilder missverstanden werden und es zu Fehldeutungen kommt. Damit minimieren Sie auch das Risiko von Gefahren und Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter.

Verbotszeichen und Verbotsschilder nach ASR A1.3 und BGV A8 im Onlineshop bestellen

Wir führen sämtliche Verbotszeichen und Verbotsschilder nach ASR A1.3 und BGV A8. Die Schilder sind in verschiedenen Größen und Materialien erhältlich. Hierzu zählen unter anderem robuster Hart-PVC oder feuerfestes Aluminium.

Für Fragen zum Thema Verbotszeichen nach ASR A1.3 und BGV A8 oder der Umstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.