Ausschnitt aus dem digitalen Lernmodul:


Kurzbeschreibung

Mit BrandschutzhelferDigital® kann der Theorie-Teil der Brandschutzhelferausbildung einfach, bequem und völlig zeit- und ortsunabhängig online absolviert werden.


Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Notwendigkeit der Ausbildung ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausrechend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.


Ziel der Ausbildung: Brandverhütung

Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig, denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar. Die Verantwortung für Ihre Beschäftigten, so wie die Sicherung Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit.


Inhalte der Ausbildung

Die theoretischen Inhalte werden in 3 Lerneinheiten (ca. 30 Minuten pro Lerneinheit) vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernerfolgskontrolle, die nach Abschluss der Lerneinheiten erfolgt, erhält der Teilnehmer die Zulassung für die Teilnahme am praktischen Teil der Ausbildung.

Nach erfolgreicher Teilnahme am praktischen Teil der Ausbildung, der durch uns oder eines zertifizierten Ausbildungspartners (Bundesweit!) erfolgt, erhält der Teilnehmer sein persönliches Zertifikat, welches die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bescheinigt.

Ergänzend werden die Teilnehmenden im praktischen Teil der Ausbildung auf betriebsspezifische Gefahren durch Brände (z.B. Metall- oder Fettbrand), auf besondere im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen und besondere betriebsbedingte Verhaltensmaßnahmen im Brandfall sensibilisiert und ausgebildet. Die Teilnehmenden werden vollumfänglich in die betriebsspezifischen Gegebenheiten eingewiesen.

Zur erweiterten Verständnisprüfung erfolgt eine Frage-Antwort-Runde zwischen Ausbilder und Teilnehmer, in der die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte nochmals abgefragt bzw. angesprochen werden können.

Der Stand der Ausbildung wird für jeden Teilnehmer in der Verwaltungsplattform protokolliert und rechtssicher dokumentiert. Auf Wunsch können die Teilnehmer, in frei konfigurierbaren Intervallen (wir empfehlen spätestens alle 2 Jahre!), automatisiert an die Auffrischung der Ausbildung erinnert werden!

Hinweis: In einem Umkreis von 70 km (PLZ 77656) bieten wir Ihnen die praktische Ausbildung an unserem Standort in Offenburg oder ab 10 Personen direkt in Ihrem Betrieb an.

Ziele des Brandschutzes, Grundlagen des Verbrennungsprozesses, häufige Brandursachen und der Erhalt des Arbeitsplatzes durch Brandschutz

Gesetzliche Vorgaben, was versteht man unter Räumung, Teil- und Gesamträumung und Hilfsmittel zur Gebäuderäumung.

Faktor Mensch: Unterschiedliche Verhaltensmuster, besonders gefährdete Personen und Maßnahmen zur Vorbeugung einer Paniksituation.

Unterstützung, Überwachung und Kontrolle, Einweisung der Feuerwehr und ein kurzer Überblick von Begriffen im Brandschutzwesen.

Ziel einer betrieblichen Brandschutzorganisation, Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen, Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen, Brandschutzordnung, Notfall- und Alarmplan und das aktuell halten von Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne.

Hitze, Panik und die Gefahr durch Rauch und Atemgifte.

Technische Meldeeinrichtungen, die Meldung eines Brandes bzw. einer Gefahr, Aufzug im Brandfall nicht benutzen und der Eigenschutz bei Rettungs- und Löschmaßnahmen.

Brandklassen, Aufbau und Handhabung eines Feuerlöschers, Brandbekämpfung, der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher und das Löschen von brennenden Personen.

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an!

0781 9399888-50