Ausschnitt aus dem digitalen Lernmodul:
Kurzbeschreibung
Mit BrandschutzhelferDigital® kann der Theorie-Teil der Brandschutzhelferausbildung einfach, bequem und völlig zeit- und ortsunabhängig online absolviert werden.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Notwendigkeit der Ausbildung ergibt sich aus den folgenden Rechtsgrundlagen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausrechend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Ziel der Ausbildung: Brandverhütung
Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig, denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar. Die Verantwortung für Ihre Beschäftigten, so wie die Sicherung Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit.
Inhalte der Ausbildung