Mund-Nasen-Maske
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Seit Ende April 2020 ist das Tragen von Mundschutzmasken in Deutschland Pflicht in weiten Teilen des öffentlichen Raums. Mit unseren Einwegmasken kommen Sie dieser Pflicht nach.


Trotz dem Tragen von Mundschutzmasken sollten jedoch unbedingt weiterhin die empfohlenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, also regelmäßiges Händewaschen und der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern. Vor allem im öffentlichen Nahverkehr, wo das Einhalten des idealen Sicherheitsabstandes womöglich nicht immer möglich ist, kann das Tragen von Mundschutzmasken sinnvoll sein. 


Außerdem werden Mundschutzmasken in Arztpraxen oder Krankenhäusern getragen, um dort das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Vor dem Anlegen von Mundschutzmasken müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, auch zwischen den Fingern und die Fingerspitzen. 

Bei Mundschutzmasken, die für den einmaligen Gebrauch gedacht sind, sollte darauf geachtet werden, dass sie entsorgt und gegen eine neue Maske ausgetauscht werden, sobald sie sich feucht anfühlen.

Die Mundschutzmasken dürfen nicht von vorne angefasst werden, sondern müssen von hinten, mithilfe der Ohrschlaufen entfernt werden. Danach sollten die verwendeten Mundschutzmasken in einen geschlossenen Mülleimer entsorgt und die Hände erneut gewaschen werden. Einweg-Mundschutzmasken sind nicht für den mehrmaligen Gebrauch geeignet!