Gefahrgutkennzeichnung


Kennzeichnung von Gefahrgütern gemäß ADR
Sobald Sie Gefahrgüter transportieren, müssen Sie Ihre Fahrzeuge entsprechend kennzeichnen. In unserem Onlineshop erhalten Sie Gefahrgutkennzeichnungen, die den Vorgaben des ADR entsprechen.
Eindeutige und einheitliche Gefahrgutkennzeichen sind Pflicht
Die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten basiert auf den Vorgaben des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Das System legt unter anderem das Verzeichnis für gefährliche Güter oder die Gefahrgutklasse (kurz ADR-Klasse). Davon gibt es insgesamt neun Stück, die wie folgt definiert sind:
Klasse |
Art |
Anzahl Unterklassen |
1 |
Explosive Stoffe |
6 |
2 |
Gase und gasförmige Stoffe |
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3 |
Entzündbare flüssige Stoffe |
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4 |
Entzündbare feste Stoffe |
3 |
5 |
Entzündend wirkende Stoffe |
2 |
6 |
Giftige Stoffe |
2 |
7 |
Radioaktive Stoffe |
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8 |
Ätzende Stoffe |
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9 |
Verschiedene gefährliche Stoffe + Gegenstände |
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Ziel der ordnungsgemäßen Gefahrstoffkennzeichnung ist es, die Sicherheit während des Transports zu erhöhen. Falls es doch zu einem Unglück kommt, erkennen Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte sofort, welches Gefahrgut transportiert wurde. Sie können dadurch in viel kürzerer entsprechende und vor allem die richtigen Maßnahmen ergreifen.
Die Anbringung der Gefahrgutkennzeichen erfolgt ebenfalls nach strengen Regeln. Ein Überkleben ist zum Beispiel nicht erlaubt. Vielmehr müssen Sie das alte Kennzeichen komplett entfernen und durch ein neues ersetzen.