Erste Hilfe Koffer
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Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen: Diese Materialien gehören zwingend rein

Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen kommen bei der Erstversorgung beim Unfall zum Einsatz. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 legt dabei fest, dass jeder Betrieb und sämtliche Öffentliche Einrichtungen eine Erste-Hilfe-Ausstattung besitzen muss. Erhalten Sie hier weitere Informationen zum Thema Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen. In unserem Shop finden Sie alles, was Sie führen Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandskasten benötigen.

Regeln und Normen, die die Erste-Hilfe-Koffer Ausstattung definieren, im Überblick

Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 definiert die Ausstattung von Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe. Ziel ist die optimale Erstversorgung von verunfallten Personen im Betrieb. Die ASR A4.3 definiert zudem die wichtigsten Begrifflichkeiten und differenziert dabei unter anderem zwischen Erste Hilfe und Notfall. Darüber hinaus legt die technische Regel klar fest, welche Mittel zur Erstversorgung in welcher Anzahl vorhanden sein müssen. Sowohl die Betriebsart als auch die Zahl der Beschäftigten sind hierfür maßgeblich. Dies zeigt auch folgende Übersicht für die Bereitstellung von Verbandkästen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Dies bedeutet, dass Sie im Betrieb auch weitaus mehr kleine und große Verbandkästen aufstellen können. Auch ist es möglich, anstelle eines großen Verbandkastens zwei kleine zur Verfügung zu stellen.


Betriebsart

Zahl der Beschäftigten

Kleiner Verbandkasten

Großer Verbandkasten

Verwaltungs- und

Handelsbetriebe

1-50

1

keiner

51-300

keiner

1

301-600

keiner

2

für je 300 weitere Beschäftigte

keiner

+1

Herstellungs-,

Verarbeitungsbetriebe

und

vergleichbare Betriebe

1-20

1

keiner

21-100

keiner

1

101-200

keiner

2

für je 100 weitere Beschäftigte

keiner

+1



Die ASR 4.3 gibt zudem vor, dass der Weg zu einer Verbandstrecke maximal 100 Meter betragen darf. Generell gilt, dass Sie Erste-Hilfe-Materialien (zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Augenkompressen) so aufbewahren, dass diese vor Verunreinigungen, hohen Temperaturen oder Nässe geschützt sind. Gleichzeitig muss ein einfacher Zugang zum Material gewährleistet sein. Achten Sie außerdem auf die Haltbarkeit der Materialien. Diese werden vom Hersteller stets mit einem Verfallsdatum versehen. Läuft dieses ab, dürfen Sie das Erste-Hilfe-Hilfe Material nicht mehr nutzen und müssen es ersetzen.

Erste-Hilfe-Koffer gemäß DIN Normen

Für die Ausstattung von Erste-Hilfe-Koffern sind folgende drei DIN Normen relevant:

  • DIN 13157
  • DIN 13169
  • DIN 13164

Die DIN 13157 gibt vor, dass kleiner Erste-Hilfe-Koffer enthält 65 Teile enthält. Die Ausstattung der großen Variante definiert hingegen die DIN 13169. Der große Erste-Hilfe-Koffer umfasst 127 Teile. Für den Kfz-Verbandkasten ist die DIN 13164 entscheidend. 

Spezial Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen für bestimmte Branchen

Bestimmte Tätigkeiten, wie die Arbeit mit bestimmten Werkstoffen, Maschinen oder Chemikalien macht einer Erweiterung der Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen Ausstattung notwendig. In unserem Onlineshop erhalten Sie deshalb nicht nur Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen, die nach DIN 13157 und DIN 13169 genormt sind, sondern auch Spezialerweiterungen. Gute Beispiele hierfür sind Erste-Hilfe-Koffer und Verbandkästen für Großhandel und Lagerei, Werkstatt, Nahrungsmittel, Metallverarbeitung, ElektrotechnikBaustelle oder Labor und Chemie. Für den mobilen Einsatz empfehlen wir Kfz-Verbandkästen mit einer Füllung gemäß DIN 13164, die Sie ebenfalls bei uns bestellen können. Achten Sie zudem darauf, dass Material zum Nachfüllen in ausreichender Menge vorhanden ist. Bestellen Sie dieses in unserem Onlineshop gleich mit.